Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 30/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10394
OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 30/00 (https://dejure.org/2002,10394)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.08.2002 - 2 L 30/00 (https://dejure.org/2002,10394)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. August 2002 - 2 L 30/00 (https://dejure.org/2002,10394)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10394) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • nomos.de PDF, S. 33 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Kommunaler Anschluss- und Benutzungszwang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wärmeversorgung von Grundstücken mit Bürogebäuden und Pflicht zum Anschluss an die öffentliche Fernwärmeversorgungsanlage; Befreiung vom Anschlusszwang und Benutzungszwang hinsichtlich der Versorgung mit Fernwärme; Freisetzung klimaschädlicher CO2-Emissionen aufgrund der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 33 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Kommunaler Anschluss- und Benutzungszwang

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anschluss- und Benutzungszwang bei Fernwärme

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 08.01.1991 - 9 L 280/89

    Öffentliches Bedürfnis; Anschluß- und Benutzungszwang; Beschränkte gerichtliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 30/00
    Sonst spreche einiges dafür, zu § 8 NdsGO a.F. der Auffassung des 3. Senats zur vollen Überprüfbarkeit des dringenden öffentlichen Bedürfnisses zu folgen (OVG Lüneburg, Urt. v. 08.01.1991 - 9 L 280/89 -, NVwZ-RR 1991, 576).

    Soll aber eine Einrichtung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen geschaffen werden, können Rentabilitätsgesichtspunkte mit einbezogen werden (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 08.01.1991, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00

    Abwassergebühr, Gebührenbescheid, erlassene Behörde, Kalkulation,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 30/00
    Da die Beklagte die unzulässigerweise von den Stadtwerken erlassenen Bescheide (vgl. Urt. des Senats v. 24.10.2001 - 2 L 29/00 -, Die Gemeinde 2002, 69 NordÖR 2002, 239) aufgehoben hat, entspräche es an sich billigem Ermessen, die darauf entfallenden Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen.
  • BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 119.79

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels im Rechtsmittelverfahren - Zu ergreifende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 30/00
    Daher kann nicht davon gesprochen werden, dass mittlerweile eine neue Widerspruchsbehörde zuständig wäre (vgl. hierzu BVerwGE 65, 45, 49).
  • VG Stuttgart, 17.07.2001 - 6 K 2646/99

    Satzung der Stadt Aalen über öffentliche Fernwärmeversorgung im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 30/00
    Insoweit genügt das Fehlen an Anhaltspunkten dafür, dass der Betrieb des Fernheizwerkes hinsichtlich dieser Schadstoffe örtlich gesehen zu einer Luftverschlechterung führt (vgl. zu den Schadstoffmengen und zur Wirkung höherer Schornsteine VG Stuttgart, Urt. v. 17.07.2001 - 6 K 2646/99 -, UA S. 9 mit den dort zitierten Gutachten; siehe auch die von der Klägerin vorgelegte Studie der Firma CUBE zur Fernwärmeversorgung, S. 23).
  • VGH Bayern, 13.01.1982 - 4 B 526/79

    Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeeinrichtungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 30/00
    So kommt es nach einer älteren Entscheidung des VGH München zu einer vergleichbaren Gesetzesfassung (Schutz der Volksgesundheit) darauf an, ob auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse durch Luftverunreinigungen Gesundheitsgefährdungen bestehen, die durch konsequente Nutzung der Fernwärmeanlage eingedämmt werden können (vgl. VGH München. Urt. v. 13.01.1982 - 4 B 526/79 -, NVwZ 1981, 167; 168; Borchert, a.a.O., Rd. 58).
  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 30/00
    Die Beurteilung des öffentlichen Zwecks für die Errichtung und Fortführung eines Gemeindeunternehmens sei daher der Beurteilung durch den Richter weitgehend entzogen (BVerwG Urt. v. 22.02.1972 - I C 24.69 -, E 39; 329, 334).
  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 211.94

    Grundrechte schützen nicht vor Konkurrenz durch Kommunalunternehmen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 30/00
    Art. 14 GG schützt ebenfalls nicht vor dem Auftreten eines neuen, auch in öffentlicher Trägerschaft stehenden Konkurrenten, es sei denn, dass dieser durch eine behördliche Maßnahme eine unerlaubte Monopolstellung erlangt (BVerwG, Beschl. v. 21.03.1995 - 1 B 211.94 -, DVBl. 1996, 152, 153 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 24.94

    Berufsrecht - Heilpraktiker: Fehlender Beurteilungsspielraum bei Amtsärztliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 30/00
    Diese Ermächtigung und Einräumung eines gerichtlich nur beschränkt kontrollierbaren Entscheidungsspielraums muss ihrer Art und ihrem Umfang nach den jeweiligen Rechtschriften zumindest konkludent entnommen werden können, denn im Rahmen der rechtsstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes ist es Aufgabe des Gesetzgebers, unter Beachtung der Grundrechte die Rechtspositionen zuzuweisen und auszugestalten, deren gerichtlichen Schutz Art. 19 Abs. 4 GG voraussetzt und gewährleistet (BVerwG, Urt. v. 21.12.1995 - 3 C 24.94 -, E 100, 221, 225 f).
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 30/00
    Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts sind die Rechtsvorschriften, die sich im Zeitpunkt der Entscheidung für die Beurteilung des Klagebegehrens Geltung beimessen, und zwar gleichgültig, um welche Klageart es sich handelt (BVerwGE 97, 79, 81 f.).
  • BVerwG, 16.02.2001 - 4 BN 55.00

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Wohl der Allgemeinheit; qualifiziertes

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 30/00
    Anders als zum Beispiel das für die förmliche Festlegung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen nach § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB erforderliche Wohl der Allgemeinheit, das nicht nur die in dieser Vorschrift beispielhaft genannten Gründe umfasst (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16.02.2001 - 4 BN 55.00 - NVwZ 2001, 1050), kann der Anschluss- und Benutzungszwang nach § 17 Abs. 2 GO in der seit 1990 geltenden Fassung nur vorgeschrieben werden für der Gesundheit und dem Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens dienende öffentliche Einrichtungen.
  • BVerwG, 01.03.1990 - 3 C 50.86

    Überprüfung der Entscheidung einer Körbehörde

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1995 - 2 L 24/93

    Öffentliche Wasserversorgungseinrichtung trotz Betriebsführung durch Privaten,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1986 - 22 A 1206/81
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2004 - 1 S 2261/02

    Anschluss- und Benutzungszwang betreffend Einrichtungen der Fernwärme nur bei

    Auch mit Blick auf die Staatszielbestimmungen des Art. 20 a GG bzw. Art. 3 a LV ist die sich allein überörtlich auswirkende Umweltverträglichkeit der Fernwärmeversorgung für sich genommen nicht geeignet, den gemeindlichen Anschluss- und Benutzungszwang zu rechtfertigen (a.A. OVG Schleswig, Urt. v. 21.8.2002, NordÖR 2003, 21, zu § 17 Abs. 2 GemOSH).

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts handelt es sich bei diesem gesetzlichen Erfordernis, wie der Senat wiederholt entschieden hat, um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der in Auslegung und Anwendung uneingeschränkt gerichtlicher Kontrolle unterliegt (Senatsbeschlüsse vom 23.11.1972, a.a.O., S. 24, und vom 26.7.1979, a.a.O., S. 41 m.w.N.; ebenso OVG Schleswig, Urteil vom 21.8.2002, NordÖR 2003, 21, 22 f.; Gern, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 8. Aufl., RdNr. 335; Schmidt-Aßmann, a.a.O., RdNr. 115 Fn. 431; vgl. auch Schoch, NVwZ 1990, 801, 810; a.A. Kunze/Bronner/Katz, a.a.O., § 11 RdNr. 10).

    Der Senat geht vor dem Hintergrund des von der Beklagten eingeholten Gutachtens der xxxxxxxxxxxxxxx und anderer Studien (vgl. nur die Hinweise im Urteil des OVG Schleswig vom 21.8.2002, a.a.O., S. 25) davon aus, dass durch die Wärmeversorgung mit einem Blockheizkraftwerk - in dem Wärme- und Stromproduktion gekoppelt sind - sowohl der Primärenergieverbrauch wie auch der Kohlendioxidausstoß sowie die Gesamtemissionen an SO2 und NOx im Vergleich zu Einzelfeuerungen in nicht unerheblichem Maße gesenkt werden können.

    Die sich allein überörtlich auswirkende Umweltverträglichkeit der Fernwärmeversorgung ist für sich genommen nicht geeignet, den gemeindlichen Anschluss- und Benutzungszwang zu rechtfertigen (a.A. OVG Schleswig, Urteil vom 21.8.2002, NordÖR 2003, 21, zu § 17 Abs. 2 GemOSH; vgl. auch Wagener, Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme, 1989, S. 84 ff., 92; Koch/Mengel, DVBl. 2000, 953, 961 f.; Topp, ZNER 2002, 318, 319).

    An dieser Sichtweise vermag schließlich auch das - nicht rechtskräftige - Urteil des OVG Schleswig vom 21.8.2002 (a.a.O., S. 21 ff.) zu § 17 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung von Schleswig-Holstein in der seit 1990 geltenden Fassung nichts zu ändern.

    Das OVG Schleswig hat den Schluss gezogen, dass durch die Erweiterung des § 17 Abs. 2 GemO Schleswig-Holstein um den Zweck des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen der Landesgesetzgeber die Gemeinden ermächtigt habe, "im Bereich der Versorgung der Gemeindeeinwohner durch öffentliche Einrichtungen partiell auch das Ziel des Klimaschutzes mitzuverfolgen" (Urteil vom 21.8.2002, a.a.O., S. 24 unter Bezugnahme auf v. Mutius/Behrendt, Die Gemeinde SH 1996, 63 f.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2013 - 2 LB 32/12

    Kommunalaufsichtliche Begutachtung der Beteiligung privatrechtlicher

    Zum einen besteht eine Einschränkung der Möglichkeiten der Gemeinden durch die Subsidiaritätsklausel des § 101 Abs. 1 Nr. 3 GO, zum anderen ist mit der Errichtung eines wirtschaftlichen Unternehmens in der Regel kein Eingriff in die Rechte Privater verbunden, so dass die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG keine weitergehende gerichtliche Überprüfbarkeit gebietet (Senatsurteil vom 21.08.2002 - 2 L 30/00 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2014 - 4 K 180/12

    Normenkontrolle einer Satzung zur Begründung eines Anschluss- und

    Bei der Feststellung, ob ein dringendes öffentliches Bedürfnis besteht, räumt der Landesgesetzgeber der Gemeinde einen vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum ein (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 8. April 2008 - 4 K 95/07 -, zit. nach JURIS; Klang/Gundlach/Kirchmer, GO LSA, 3. A., § 8 Rdnr. 5; Lübking/Beck, GO LSA, § 8 Rdnr. 12, 13; vgl. weiter Ennuschat/Volino, CuR 2009, Fn. 20, m.w.N. auch zur Gegenmeinung; a.M.: Wiegand, Kommunalverfassungsrecht Sachsen-Anhalt, § 8 GO LSA, Nr. 5; zum dortigen Landesrecht OVG Thüringen, Urt. v. 24. September 2007 - 4 N 70/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21. August 2002 - 2 L 30/00 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18. März 2004 - 1 S 2261/02 -, jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.; offen gelassen von OVG Sachsen, Urt. v. 18. Dezember 2007 - 4 B 541/05 -, zit. nach JURIS).

    Von der Gemeinde zu ermitteln ist daher, in welchem Umfang eine Fernwärmeversorgung unter der Geltung des Anschluss- und Benutzungszwangs zu einer Reduzierung von CO 2 -Emissionen führt (so im grundsätzlichen Ansatz auch OVG Schleswig-Holstein v. 21. August 2002 - 2 L 30/00 -, zit. nach JURIS; i.E. auch Urt. v. 5. Januar 2005 - 2 LB 62/04 -, jeweils zu einer landesrechtlichen Ermächtigung; vgl. weiter Tomerius, ER 2013, 65).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 KN 5/02

    Feststellung der Nichtigkeit der Vorschriften einer kommunalen Satzung über die

    Auch wenn der daraus folgende öffentlich-rechtliche Zwang zum Eingehen eines privatrechtlichen Nutzungsverhältnisses unzulässig ist, bleiben die Regelungen über den Anschluss- und Benutzungszwang davon unberührt (Urt. v. 20.12.1995, a.a.O.; Urt. v. 21.08.2002 - 2 L 30/00 -, NordÖR 2003, 21, 22).

    Das in § 17 Abs. 2 GO für die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwanges für bestimmte Einrichtungen verlangte dringende öffentliche Bedürfnis ist ein die Gemeinde bindendes Tatbestandserfordernis (Urt. des Senats v. 21.08.2002, a.a.O., S. 23).

    Das dringende öffentliche Bedürfnis kann sich also daraus ergeben, dass der Zweck der Einrichtung nur durch den Anschluss einer möglichst großen Zahl von Grundstücken verwirklicht werden kann (Urt. des Senats v. 21.08.2002, a.a.O., S. 24 mit ausführlicher Begründung).

  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 4 N 70/03

    Unwirksamkeit einer Fernwärmeversorgungssatzung, die keine Ausnahmen vom

    Bei dem Begriff der Gründe des öffentlichen Wohls im Sinne dieser Vorschrift handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. zum dortigen Landesrecht auch: OVG-SH, Urteil vom 21.08.2002 - 2 L 30/00 - VGH BW , Beschluss vom 23.11.1972 - I 732/72 -ESVGH 23, 21; ebenso: Uckel/Hauth/Hoffmann, Kommunalrecht in Thüringen, Stand Juni 2007, Anm. 5.1 zu § 20 ThürKO; Seewald in Steiner, Besonderes Verwaltungsrecht, 8. Auflage 2006, Rn. 171).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 62/04

    Fernwärmeversorgung, Anschlusszwang, Benutzungszwang, globaler Klimaschutz;

    Der Senat hat das Verfahren insoweit eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, und die Berufung der Klägerin im Übrigen durch Urteil vom 21. August 2002 - 2 L 30/00 - zurückgewiesen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2014 - 4 L 180/12

    Anschluss- und Benutzungszwang; Anschlusszwang; Aufgaben; Befreiung;

    Bei der Feststellung, ob ein dringendes öffentliches Bedürfnis besteht, räumt der Landesgesetzgeber der Gemeinde einen vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum ein (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 8. April 2008 - 4 K 95/07 -, zit. nach [...]; Klang/Gundlach/Kirchmer, GO LSA, 3. A., § 8 Rdnr. 5; Lübking/Beck, GO LSA, § 8 Rdnr. 12, 13; vgl. weiter Ennuschat/Volino, CuR 2009, Fn. 20, m.w.N. auch zur Gegenmeinung; a.M.: Wiegand, Kommunalverfassungsrecht Sachsen-Anhalt, § 8 GO LSA, Nr. 5; zum dortigen Landesrecht OVG Thüringen, Urt. v. 24. September 2007 - 4 N 70/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21. August 2002 - 2 L 30/00 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18. März 2004 - 1 S 2261/02 -, jeweils zit. nach [...], m.w.N.; offen gelassen von OVG Sachsen, Urt. v. 18. Dezember 2007 - 4 B 541/05 -, zit. nach [...]).

    Von der Gemeinde zu ermitteln ist daher, in welchem Umfang eine Fernwärmeversorgung unter der Geltung des Anschluss- und Benutzungszwangs zu einer Reduzierung von CO2-Emissionen führt (so im grundsätzlichen Ansatz auch OVG Schleswig-Holstein v. 21. August 2002 - 2 L 30/00 -, zit. nach [...]; i.E. auch Urt. v. 5. Januar 2005 - 2 LB 62/04 -, jeweils zu einer landesrechtlichen Ermächtigung; vgl. weiter Tomerius, ER 2013, 65).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht